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26.09.2010

Thurgau sagt Ja zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Die Thurgauer Stimmbevölkerung hat am Sonntag, 26. September, der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mit einem Jastimmen-Anteil von 63,5 Prozent zugestimmt. Die Stimmbeteiligung betrug 30,1 Prozent. Erstmals wurden am 26. September die Stimmen der Auslandschweizerinnen und -schweizer durch den Kanton ausgezählt.

Mit 29’062 Ja (63,5 Prozent) zu 16’729 Nein (36,5 Prozent) haben die Stimmberechtigten im Kanton Thurgau das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz) angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 29,8 Prozent. Kantonale Urnengänge fanden im Kanton Thurgau am Abstimmungssonntag vom 26. September 2010 keine statt.

Erstmals wurden die Stimmen der Auslandschweizerinnen und -schweizer durch den Kanton ausgezählt. Bis Mitte März 2010 waren die Politischen Gemeinden für die politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und -schweizer und damit für den Versand des Abstimmungsmaterials und die Auszählung der Stimmen zuständig. Mit der Anpassung des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht obliegen diese Aufgaben seit dem 15. März 2010 dem Kanton.

825 Auslandschweizerinnen und –schweizer aus dem Kanton Thurgau haben an der eidgenössischen Abstimmung vom 26. September 2010 teilgenommen. Das Abstimmungsergebnis der Auslandschweizerinnen und –schweizer ist gesamt¬haft in der Form einer zusätzlichen Gemeinde den Resultaten der Politischen Gemeinden beigefügt. Die Auslandschweizerinnen und -schweizer stimmten der Vorlage mit 611 Ja zu 189 Nein zu. 


Eidgenössische Vorlagen