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17.5.20

Kantonale Abstimmung vom 17. Mai findet nicht statt

Nachdem der Bundesrat entschieden hat, die für den 17. Mai 2020 angesetzten Abstimmungen nicht durchzuführen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, hat auch der Regierungsrat des Kantons Thurgau die kantonale Abstimmung abgesetzt. Geplant war, am 17. Mai 2020 die Volksabstimmung über das Kreditbegehren von 39,8 Millionen Franken für den Ergänzungsbau Regierungsgebäude in Frauenfeld durchzuführen.

Mit Beschluss vom 18. März 2020 entschied der Bundesrat, angesichts der zur Eindämmung des Coronavirus vom Bund und den Kantonen ergriffenen Massnahmen auf die Volkabstimmungen vom 17. Mai 2020 über die drei eidgenössischen Vorlagen zu verzichten. Eine ordnungsgemässe Durchführung der Abstimmungen sei sowohl in Bezug auf die Organisation im engeren Sinn (Logistik, Stimmabgabe, Auszählung) als auch in Bezug auf die Meinungsbildung nicht möglich. Die Stimmberechtigten sollen ihren Entscheid gestützt auf einen umfassenden Prozess der Meinungsbildung treffen können. Dazu gehöre, dass ein Abstimmungskampf stattfinde. Die aufgrund des Coronavirus ergriffenen Massnahmen verunmöglichten diesen jedoch. Informations- und Publikumsveranstaltungen und Versammlungen zur Fassung von Parolen könnten nicht stattfinden.

Die Argumentation des Bundesrates trifft nach Ansicht des Regierungsrates auch für die kantonale Volksabstimmung über das Kreditbegehren für den Ergänzungsneubau des Regierungsgebäudes in Frauenfeld zu. Er hat deshalb die Abstimmung ebenfalls abgesetzt und wird sie zu einem späteren Zeitpunkt neu ansetzen.

Den Politischen und den Schulgemeinden steht es trotz der Entscheide des Bundesrats und des Regierungsrats offen, am 17. Mai Urnenabstimmungen durchzuführen. Sie wurden kürzlich vom Departement für Inneres und Volkswirtschaft sowie vom Departement für Erziehung und Kultur im Sinne von Empfehlungen mit einem Schreiben entsprechend informiert.