24.11.24
Viermal Ja zu den eidgenössischen Vorlagen
Die Thurgauer Stimmberechtigten haben den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, die Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete), die Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) und die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) angenommen.
39'298 Thurgauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen mit einem Ja-Stimmenanteil von 52.17 Prozent angenommen. 36'026 Personen stimmten Nein. Die Stimmbeteiligung lag bei 42.49 Prozent.
Die beiden eidgenössischen Vorlagen betreffend Mietrecht wurden ebenfalls angenommen. Zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) legten 41'646 Stimmberechtigte ein Ja in die Urne (56.20 Prozent). 32'455 Personen stimmten Nein. Die Stimmbeteiligung lag bei 42.21 Prozent. Die Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) wurde mit 40'073 Ja-Stimmen oder einem Stimmenanteil von 54.06 Prozent angenommen. 34'051 Personen lehnten die Vorlage ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 42.20 Prozent.
Am deutlichsten angenommen wurde die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen). 44'683 stimmberechtigte Personen sagten mit einem Stimmenanteil von 60.47 Prozent Ja, 29'215 stimmten Nein. Die Stimmbeteiligung lag bei 42.25 Prozent.
- Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen [pdf, 33 KB]
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) [pdf, 33 KB]
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) [pdf, 33 KB]
- Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Einheitliche Finanzierung der Leistungen). [pdf, 33 KB]