27.09.2009
Änderung des Steuergesetzes und Neuorganisation des Zivilstandswesens abgelehnt – ein Nein und ein Ja bei den eidgenössischen Vorlagen
Die Thurgauer Stimmbevölkerung hat sich am Sonntag, 27. September, gegen die Einführung eines proportionalen Einheitssteuersatzes von sechs Prozent ausgesprochen und eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes abgelehnt. Verworfen wurde auch die Neuorganisation des Zivilstandswesens, die nur noch ein Zivilstandsamt mit Sitz in Weinfelden vorsah. Die eidgenössische Vorlage über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (Anhebung der Mehrwertssteuersätze) wurde ebenfalls abgelehnt. Angenommen wurde jedoch die Vorlage über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative.
Mit 33’329 Nein (54,7 Prozent) zu 27'632 Ja haben die Stimmberechtigten im Kanton Thurgau die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern verworfen. Kern der Vorlage war die Einführung eines proportionalen Einheitssteuersatzes von sechs Prozent. Mit 32’888 Nein (56,0 Prozent) zu 25’836 Ja ebenfalls abgelehnt wurde die Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Vorgesehen war eine Neuorganisation des kantonalen Zivilstandswesens. Anstelle der heute auf Bezirksebene angesiedelten Zivilstandsämter sollte es nur noch ein Zivilstandsamt mit Sitz in Weinfelden geben. Die Stimmbeteiligung bei den kantonalen Urnengängen betrug 40,2 Prozent.
Bei den eidgenössischen Vorlagen gab es im Thurgau ein Nein und ein Ja. Die befristete Zusatzfinanzierung der IV wurde mit 37’356 Nein (59,3 Prozent) zu 25’665 Ja abgelehnt. Beim Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative legten.
Eidgenössische Vorlagen
- Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung [pdf, 26.95 KB]
- Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative [pdf, 26.76 KB]