12.2.2017
Schutz der Kulturlandschaft kommt in die Verfassung
Die Thurgauer Stimmberechtigten haben den Gegenvorschlag des Grossen Rates zur Volksinitiative «Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft» mit 52 511 Stimmen (80,7 Prozent) zu 12 544 Stimmen (19,3 Prozent) angenommen. Damit werden die Grundsätze der haushälterischen Bodennutzung und einer qualitativ hochstehenden Siedlungsentwicklung und -erneuerung in der Thurgauer Kantonsverfassung festgeschrieben. Die Stimmbeteiligung lag bei 40,5 Prozent.
Am 8. Juli 2015 wurden die beiden kantonalen Initiativen «Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft» (Verfassungs- und Gesetzesinitiative) eingereicht. Der Grosse Rat lehnte beide Initiativen ab, stimmte aber zwei Gegenvorschlägen zu. Die Initianten zogen daraufhin ihre Initiativen zugunsten der Gegenvorschläge zurück.
Zweimal Nein, einmal ja
Bei den eidgenössischen Vorlagen gab es im Kanton Thurgau zweimal ein Nein und einmal ein Ja. Mit 42 424 Nein-Stimmen (59,5 Prozent) zu 28 919 Ja-Stimmen (40,5 Prozent) wurde das Unternehmenssteuerreformgesetz III abgelehnt. Lediglich die Auslandschweizer stimmten der Vorlage zu. Der Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration wurde im Thurgau mit 36 510 Nein-Stimmen (50,02 Prozent) zu 36 486 Ja-Stimmen (49,98 Prozent) knapp abgelehnt. Deutlich angenommen wurde hingegen die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). 42 469 (59,2 Prozent) stimmten dem NAF zu, 29 310 (40,8 Prozent) dagegen. Bei den eidgenössischen Vorlagen lag die Stimmbeteiligung bei durchschnittlich 43,5 Prozent.
Eidgenössische Vorlagen
- erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration [pdf, 147.78 KB]
- Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen Agglomerationsverkehr [pdf, 143.23 KB]
- Unternehmenssteuerreform III [pdf, 143.71 KB]