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17.06.2012

Ja zum kantonalen Baugesetz – Nein zu den drei eidgenössischen Vorlagen

Die Thurgauer Stimmbevölkerung hat am Sonntag, 17. Juni, der Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 64,7 Prozent zugestimmt. Die drei Abstimmungsvorlagen auf Bundesebene wurden abgelehnt.

Das kantonale Planungs- und Baugesetz wurde mit 29’431Ja (64,7 Prozent) zu 16'023  Nein angenommen. Ziel der Revision war es, griffige und effiziente Steuerungs- und Planungsinstrumente für eine nachhaltige Entwicklung des Kantons zur Verfügung zu stellen. Das Regelwerk enthält wichtige Bestimmungen gegen die Zersiedelung, den Bodenverbrauch und die Baulandhortung. Neu eingeführt wird unter anderem die Abschöpfung von Planungsmehrwerten. So sollen künftig 20 Prozent des Bodenmehrwerts, der bei Neueinzonungen entsteht, an die Gemeinde und den Kanton gehen. Die Stimmbeteiligung betrug 30,2 Prozent.

Bei den drei eidgenössischen Vorlagen gab es drei Nein. Die Volksinitiative  «Eigene vier Wände dank Bausparen» wurde mit 35'397 Nein (71,2 Prozent) zu 14'330 Ja  abgelehnt.  Ebenfalls verworfen wurde die Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk)» und zwar mit 35'453 Nein (71,4 Prozent) zu 14'218 Ja. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care) fand ebenfalls keine Zustimmung bei der Thurgauer Stimmbevölkerung. 32’803 Nein (65,9 Prozent) standen 17’008 Ja gegenüber. Die Stimmbeteiligung bei den eidgenössischen Vorlagen betrug 31,6 Prozent.


Kantonale Vorlagen

Eidgenössische Vorlagen